Luftbildaufnahmen

Drohnenverordnung Deutschland

Neue Drohnenverordung 01.04.2017 Link der Bundesregierung Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Drohnen: Wo und wie hoch darf ich fliegen?

Wie unser Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Herr A. Dobrindt (im Amt bis 24.10.2017) ankündigte, ist eine neue „Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ am 30. März 2017 erlassen worden. Rechtskräftig wird diese Regelung am 01. Oktober 2017 für jeden Piloten, der eine Drohne besitzt oder sich anschaffen möchte. Um mehr Sicherheit in die Luft über unsere Köpfe zu bringen, wurde diese Regelung unabdingbar. In der Grafik weiter unten, habe ich für Sie alle relevanten Vorschriften zusammengetragen, die ein Fliegen für alle angenehmer gestalten soll. Befolgen Sie diese, entgehen Sie Unannehmlichkeiten sicherlich. Das es hier und dort auDrohnenverordnung 2017ch einmal zu Unfällen kommen kann, ist leider nie ganz auszuschließen. Auch wenn wir Hobbyflieger uns nunmehr durch weitere Gesetze boxen müssen, die Fliegerei macht Spaß! Ich wünsche allen Piloten und die es werden wollen, viel Spaß und vor allem absturzfreie Flüge!

Eine weitere ausführliche Information gibt Ihnen Rechtsanwalt Solmecke im Video. http://praxistipps.chip.de/drohnen-wo-und-wie-hoch-darf-ich-fliegen

Ein Blick von hoch oben, aus der Vogelperspektive, fasziniert noch heute jeden Betrachter. Es hat etwas Imposantes, wenn man die Erde in seiner gesamten Schönheit sehen kann. Wenn man sich an die Regeln der Kunst hält und sachlich mit den festgehaltenen Motiven für die Ewigkeit umgeht, hat das seinen ganz speziellen Reiz. Die Luftbilder in dieser Rubrik zeigen Dittmannsdorf und die idyllische Landschaft, die eingebettet in malerischer Umgebung liegt. Nur aus diesem Blickwinkel kann man sehen, wie schön Dittmannsdorf gelegen ist.

Durch eine wirklich gelungene Foto-Drohne vom Hersteller Yuneec, war diese Seite erst möglich. Mit der Typhoon Q 500 plus gelingen die besten Luftbildaufnahmen – ever! Die Typhoon Q 500 plus von Yuneec kann ich jedem nur empfehlen. Hier stimmt Preis und Leistung, auch der Service im Problemfall ist meisterhaft und mit Note 1 zu bewerten! Danke Yuneec, Ihr seit Spitze!

 Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Betrachten dieser beeindruckenden Aufnahmen.

Paragliding

Logo André Schmidt

Luftbilder Dittmannsdorf und Umgebung 2016/17

Luftbilder von Kemtau und Umgebung 2017

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5 Antworten

    • André Schmidt sagt:

      Sehr geehrter Herr Plank, wir bedanken uns für Ihren Kommentar und den freundlichen Hinweis. Hier haben Sie einen Link der Bundesregierung zur Drohnenverordnung.Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur „Die Regelungen bezüglich der Kennzeichnungspflicht und die Pflicht zur Vorlage eines Kenntnisnachweises gelten ab dem 1. Oktober 2017.“ Sollten Sie noch weitere Fragen haben, damit Sie auch korrekt und rechtskonform informiert sind, sind wir Ihnen gerne behilflich.

  1. Martin S. sagt:

    Hallo zusammen. Da haben wirs wieder. Ich habe viele kleine leichte Styroporflieger, teils über 250 Gramm. Jetzt müssen die wohl auch mit einer feuerfesten Plakette beklebt werden? Was für ein Unfug! Meine Kinder fliegen auch kleine Lenkdrachen. Diese fallen auch schon mal schnell vom Himmel runter. Was ist, wenn die Schnur reißt und der Drachen auf die Straße fällt und einen Unfall verursacht, weil sich ne Autofahrerin erschrocken hat. Kite Surfer betrifft das wohl auch oder was!!!?? Also wieder ein Gesetz was keine Sau braucht! Wieder nichts Ganzes. Aber das sind wir alle von Herrn Dobrinth gewohnt! Toll gemacht, aber daran halten werden sich die Wenigsten!

  2. Berndchen sagt:

    Guten Tag. Ich bin erstaunt über die gute Bildqualität der Kamera. Unser Erzgebirge ist doch schon sehr sehenswert, auch aus der Luft. Machen Sie doch mal eine Aufnahme von unserem Thalheim. Würden uns freuen. Schöne Grüße, Bernd H.

  3. Lutz Baumgart sagt:

    Sehr schöne und gelungene Aufnahmen. Schöne Webseite. Wir besuchen Dich mal wieder. Beste Grüße von Tina und Lutz Baumgart.

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